Reise-, Vertrags- und Mietbedingungen


§ 1 Abschluss des Vertrages
Mit Ihrer Anmeldung bieten Sie der Firma Kanu aktiv, nachfolgend Veranstalter genannt, den Abschluss eines Vertrages an. Die Anmeldung kann schriftlich, telefonisch, persönlich oder per eMail erfolgen.
Der Vertrag kommt durch die schriftliche Bestätigung durch den Veranstalter zustande und ist von Ihnen innerhalb einer Frist von 14 Tagen erneut schriftlich zu bestätigen oder ausdrücklich zu widerrufen.
Anmeldungen per eMail bedürfen keiner erneuten schriftlichen Bestätigung, sie sind jedoch gegebenenfalls innerhalb der genannten Frist ausdrücklich zu widerrufen
Das Ausbleiben der erneuten schriftlichen Bestätigung durch Sie ersetzt keinen Rücktritt von der Reise, wir behalten uns im Einzelfall jedoch vor, freie Plätze an andere Interessenten zu vergeben.

§ 2 Bezahlung
Tagestouren: Der Teilnehmerbeitrag für Tagestouren ist bis zum Reisetermin auf das in der Anmeldebestätigung genannte Konto zu überweisen.
Mehrtägige Touren: Für mehrtägige Touren oder Kurse ist der volle Reisepreis ohne weitere Aufforderung innerhalb einer Frist von fünf Werktagen nach Beendigung der Tour auf das in der Anmeldebestätigung genannte Konto zu überweisen.
Wünschen sie die Ausstellung einer Rechnung, so ist der volle Reisepreis innerhalb einer Frist von fünf Werktagen nach Erhalt der Rechnung auf das in der Rechnung angegebene Konto zu überweisen.

§ 3 Leistungen, Nebenabreden
Der Umfang der vertraglichen Leistungen ergibt sich aus der Leistungsbeschreibung des gültigen Angebotes, sowie aus den entsprechenden Angaben in der Anmeldebestätigung.
Die im Prospekt enthaltenen Angaben sind für uns bindend, jedoch behalten wir uns ausdrücklich vor, aus sachlich berechtigten, erheblichen und unvorhersehbaren Gründen vor Vertragsschluss eine Abänderung der Prospektangaben zu erklären.
Nebenabreden (Änderungen, Ergänzungen, Sonderwünsche etc.) bedürfen einer ausdrücklichen schriftlichen Bestätigung des Veranstalters.

§ 4 Leistungsänderungen
Der Veranstalter behält sich vor, hinsichtlich der Auswahl des zu befahrenden Gewässers von den Inhalten des Vertrages auch kurzfristig abweichen zu können, wenn eine umweltverträgliche Befahrung des Gewässers oder eine Befahrung aufgrund von behördlichen Anordnungen oder gesetzlichen Bestimmungen, sowie der Gefährdung der Reisefortsetzung nicht möglich ist oder erscheint.
Wir werden Sie von Leistungsänderungen oder -Abweichungen unverzüglich in Kenntnis setzen.

§ 5 Rücktritt des Teilnehmers, Umbuchung, Ersatzteilnehmer
Der Rücktritt von der gebuchten Reise ist jederzeit möglich und bedarf der Schriftform. Maßgeblich bei der Berechnung nachfolgender Gebühren für die bereits geleisteten Tätigkeiten und bereits verauslagte Kosten, ist der Eingang des Rücktrittschreibens beim Veranstalter. Alle Angaben beziehen sich auf den Gesamtpreis pro Person, sofern nicht anders angegeben.
Bis 15 Tage vor Reisebeginn berechnen wir 30% des Reisepreises,
Bis 8 Tage vor Reisebeginn berechnen wir 50% des Reisepreises,
Innerhalb von sieben Tagen vor Reisebeginn berechnen wir 80% des Reisepreises, und
Im Falle des unangekündigten Nichtantritts berechnen wir den vollen Reisepreis.
Alternativ zum Rücktritt ist die schriftliche Umbuchung oder die schriftliche Benennung eines Ersatzteilnehmers möglich.

§ 6 Rücktritt und Kündigung durch den Veranstalter
Eine Kündigung durch den Veranstalter aus wichtigem Grund kann fristlos erfolgen.
Ein wichtiger Grund liegt insbesondere in den folgenden Fällen vor:
1. Wenn der Teilnehmer die Durchführung der Reise ungeachtet unserer Abmahnung nachhaltig stört oder wenn er sich in solchem Maße vertragswidrig verhält, dass eine Fortsetzung des Vertrages dem Veranstalter nicht zugemutet werden kann.
2. Wenn die Mindestteilnehmerzahl gemäß der im für die Reise maßgeblichen Prospekt ausgewiesenen Zahl nicht erreicht wird.
3. Wenn die Reise infolge bei Vertragsschluss nicht vorhersehbarer höherer Gewalt erheblich erschwert, gefährdet oder beeinträchtigt wird oder dies auf sonstigen nicht vom Veranstalter zu vertretenden Umständen beruht.

§ 7 Haftung des Veranstalters
Der Veranstalter haftet für:
- eine gewissenhafte Reisevorbereitung,
- eine sorgfältige Auswahl und Überwachung der Leistungsträger,
- eine ordnungsgemäße Erbringung der vertraglich vereinbarten Leistungen
Die Haftung des Veranstalters ist ausgeschlossen oder beschränkt, soweit aufgrund gesetzlicher Vorschriften, die auf die von einem Leistungsträger zu erbringenden Leistungen anzuwenden sind, dessen Haftung ebenfalls ausgeschlossen oder beschränkt ist.
Unsere vertragliche Haftung für Schäden, die nicht Körperschäden sind, ist auf das dreifache des Reisepreises beschränkt, sofern ein Schaden des Teilnehmers weder vorsätzlich noch grob fahrlässig von uns herbeigeführt worden ist, oder soweit wir für einen dem Teilnehmer entstandenen Schaden allein wegen eines Verschuldens eines Leistungsträgers verantwortlich sind.
Eine Haftung des Veranstalters für Schäden im Zusammenhang mit Kanuvermie-tungen ist ausgeschlossen. Hier haftet der Mieter in vollem Umfang für die Wiederbeschaffung oder Reparatur verlorener oder beschädigter Boote und Ausrüstung.

§ 8 Mietbedingungen
Alle Boote und Zubehör sind in technisch einwandfreiem Zustand. Bei Beschädigung oder Verlust haftet der Mieter für die Wiederbeschaffung oder Reparatur in vollem Umfang. Der Mietpreis ist im Voraus, spätestens bei der Bootsübernahme zu entrichten. Für Schäden an Dritten und durch unsachgemäße Behandlung übernimmt der Vermieter keine Haftung. Die Benutzung der Boote erfolgt auf eigene Gefahr. Jeder Bootsbenutzer muss schwimmen können. Kinder bis zur Vollendung des 14. Lebensjahres tragen eine Schwimmweste.

§ 9 Versicherung
Der Abschluss einer Reiseunfall-, Reiserücktrittskosten- und Reisegepäckversicherung des Reisenden wird dringend empfohlen.

§ 10 Salvatorische Klausel
Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen des Reisevertrages hat nicht die Unwirksamkeit des gesamten Reisevertrages zur Folge. Das Gleiche gilt für die vorliegenden Reisebedingungen.

§ 11 Gerichtsstand, Erfüllungsort, Firmensitz
Gerichtsstand und Erfüllungsort für alle Ansprüche aus dem Vertragsverhältnis ist der Sitz der Firma Kanu aktiv, Oliver Homann, Heidweg 16, 29553 Bienenbüttel.